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SUPER-ABBA – A Tribute to ABBA

ABBA verbindet Generationen – weltweit kennen die Menschen ihre Songs: In einem bis ins Detail musikalisch choreographiertem Live-Konzert bringt „SUPER-ABBA“ die unvergessenen Songs von Agnetha, Anni-Frid, Björn und Benny auf die Bühne – ein Hochgenuss für jung und alt!

Wochenlang wurde im Tonstudio am unverwechselbaren ABBA-Klang gearbeitet und die Vorgaben des Originals im Sinne Ihrer Vorbilder für die Besetzung von „SUPER-ABBA“ interpretiert. Mit Superhits wie „Waterloo“, „Money, Money, Money“, „Thank you for the music“, „Mamma Mia“, „SOS“, „Super Trouper”, „Dancing Queen“, „Chiquitita” oder „Fernando” lässt „Super-ABBA“ die ABBA-Glitzerwelt auf Plateauschuhen wieder auferstehen.

„SUPER-ABBA“lässt jetzt diesen Glamour-Pop und die Ohrwürmer aus der Glitzerwelt, die unvergesslichen Superhits auf der Konzertbühne wieder aufleben. Keine Frage, auch 2019 gilt: ABBA ist retro, ABBA ist zeitlos, ABBA ist hochaktuell!

„SUPER-ABBA“ ist nicht nur ein eindrucksvolles Revival sondern auch ein wahrhaft „super“ Konzerterlebnis.

 

Tickets sind erhältlich im Kartenhaus Würselen und Alsdorf, in unserem Büro Würselen, Klosterstrasse 33 und bei allen bekannten Vorverkaufsstellen.
Zudem telefonisch unter 02405 / 40 8 60 oder online auf dieser Seite und unter www.meyer-konzerte.de.

 

 

Wir möchten, dass Ihr ganz entspannt den Abend genießen könnt und Euch sicher fühlt! Deshalb gelten – beruhend auf der Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 24.11.21 – auf unseren Veranstaltungen die folgenden Regeln:

 

VERANSTALTUNGSBESUCHER AB 16 JAHREN
müssen einen der folgenden Immunisierungnachweise – in Verbindung mit einem amtlichen Ausweisdokument, wie z.B. Personalausweis – vorzeigen können:

➡️ Geimpfte müssen ihren Impfausweis oder ein ähnliches Dokument vorweisen, aus dem hervorgeht, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt.

➡️ Genesene müssen ein positives PCR-Testergebnis vorweisen. Der Test muss mindestens 28 Tage und darf höchstens sechs Monate alt sein.

 

➡️ Personen, die sich nicht impfen lassen können, benötigen
=> ein ärztliches Attest, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können, UND
=> ein negatives Testergebnis einer offiziellen Teststelle (Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden, oder PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden). Selbsttests werden nicht akzeptiert.

 

KINDER UND JUGENDLICHE bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren,
die eine inländische Schule besuchen, sind immunisierten Personen gleichgestellt und müssen keinen Immunisierungsnachweis vorweisen.
❗️Bitte denken Sie an Kinder- oder Schüler*innenausweise.❗️

KINDER BIS ZUM SCHULEINTRITT sind immunisierten Personen ebenfalls gleichgestellt und müssen keinen Immunisierungsnachweis vorweisen.

MASKENPFLICHT

In der gesamten Veranstaltungsstätte gilt die Maskenpflicht (OP-Maske oder FFP2-Maske). Am Sitzplatz kann die Maske aber abgenommen werden.

Die Veranstaltungen finden ohne Pause statt, das Mitbringen von Speisen und Getränken ist untersagt. Bitte nutzen Sie die Burggastronomie vor Beginn der Veranstaltung.